Finanzielle Entlastung für eure Arbeit
Fördermöglichkeiten
Wir als Stadtjugendring Wolfenbüttel unterstützen unsere Mitgliedsvereine nicht nur durch Vernetzung und Austausch, sondern auch durch Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten und Zuschüssen.
Auf dieser Seite findest du eine Übersicht über verschiedene Programme und Stellen, bei denen du finanzielle Unterstützung für deine Jugendarbeit beantragen kannst – sei es für Projekte, Anschaffungen, Freizeiten oder internationale Begegnungen.
Gerne nehmen wir weitere Vorschläge in die Übersicht auf. Meldet euch dazu einfach bei uns!
Bitte beachte: Die folgende Übersicht ist nicht abschließend und kann sich jederzeit ändern. Förderprogramme können zeitlich befristet sein oder sich auf bestimmte Projekte beziehen. Zudem können Fristen bereits abgelaufen sein – daher übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität oder Vollständigkeit der Angaben. Es lohnt sich, regelmäßig nach neuen oder geänderten Fördermöglichkeiten Ausschau zu halten.
Förderung der Jugendarbeit in Stadt & Landkreis Wolfenbüttel
Auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Wolfenbüttel können Vereine, Verbände und freie sowie öffentliche Trägern der Jugendarbeit im Landkreis Wolfenbüttel finanzielle Förderung für ihre Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit nach §11 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII erhalten.
Eine Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme oder vor der Anschaffung beim Landkreis Wolfenbüttel eingegangen sein. Die Antragsstellung ist online möglich. Ein Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme oder der Anschaffung einzureichen. Für das Ausfüllen des Online-Antrags- und Nachweisformulars wird eine Registrierung im Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel benötigt.
4Generation
Das Förderprogramm „4Generation“ des Landes Niedersachsen (2021–2027) unterstützt innovative und ehrenamtliche Projekte in der Jugendarbeit – z.B. in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung, Kultur und Umwelt. Ziel ist es, aktuelle Themen in die Praxis der Jugendarbeit zu integrieren und Haupt- sowie Ehrenamtliche zu qualifizieren und zu sensibilisieren.
Gefördert werden Projekte ohne Eigenanteil von Jugendgruppen, Initiativen, Verbänden und Vereinen. Die Fördersumme liegt zwischen 1.500 € und 10.000 € pro Projektjahr, bei einer Laufzeit von 3 bis 24 Monaten.
Anträge können monatlich zum 1. online eingereicht werden. Der Projektstart ist jeweils einen Monat später möglich. Die Servicestelle 4Generation berät bei Antragstellung, Durchführung und Dokumentation.
Projekte können bis zum 1. Mai 2027 beantragt und bis zum 31. August 2027 abgeschlossen werden.
Wolfenbütteler Heimatstiftung
Die Wolfenbütteler Heimatstiftung gehört zu den ältesten Stiftungen der Lessingstadt und engagiert sich seit über 120 Jahren für die Förderung von Kindern und Jugendlichen in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel sowie darüber hinaus. Im Fokus stehen besonders förderungsbedürftige junge Menschen, die Unterstützung in ihrer Entwicklung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigen.
Gemäß ihrem Stiftungszweck fördert die Heimatstiftung Projekte der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des Jugendhilferechts.
Förderkonditionen:
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Zielgruppen: Kinder und Jugendliche, insbesondere aus sozial benachteiligten Verhältnissen.
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Förderschwerpunkte: Projekte, die die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen fördern und Benachteiligungen abbauen.
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Förderumfang: Die genaue Höhe der Förderung wird individuell geprüft und richtet sich nach dem jeweiligen Projekt.
Demokratie leben!
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert engagierte Projekte, die Demokratie, Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – z. B. Bildungs- und Kulturangebote, Präventions- und Beteiligungsprojekte gegen Rechtsextremismus, Diskriminierung oder andere Formen von Menschenfeindlichkeit.
Gefördert werden Initiativen, Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen in mehreren Programmbereichen, u.a.
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Partnerschaften für Demokratie (kommunal)
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Innovationsprojekte, die neue Wege in der Demokratie- und Extremismusprävention erproben
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Landes-Demokratiezentren und Aufgaben mit bundesweiter oder überregionaler Wirkung
Wichtige Bedingungen:
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Die Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein.
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Formale Anforderungen wie Projekt- und Finanzplan, Zielgruppenbeschreibung etc. müssen erfüllt sein.
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Je nach Art und Umfang des Projekts kann ein Eigenanteil oder Mitfinanzierung erforderlich sein.
Aktuell ist das Programm in der dritten Förderperiode (2025–2032).
Fonds Soziokultur
Der Fonds Soziokultur fördert kreative, partizipative und gesellschaftlich relevante Projekte in ganz Deutschland. Unterstützt werden insbesondere Initiativen, Vereine und freie Träger, die kulturelle Teilhabe ermöglichen und neue Wege der Zusammenarbeit erproben – zum Beispiel in den Bereichen Kunst, Gesellschaft, Bildung oder Nachhaltigkeit.
Gefördert werden zeitlich befristete Projekte mit Modellcharakter, die Menschen zum Mitmachen anregen und sonst aus finanziellen Gründen nicht realisierbar wären. Ein Eigenanteil ist erforderlich.
Anträge können online über das Antragsportal des Fonds Soziokultur gestellt werden.
Klosterkammer Hannover
Die Klosterkammer Hannover fördert Projekte in den Bereichen Kirche, Bildung und Soziales im Land Niedersachsen – insbesondere solche mit gemeinnützigem Charakter.
Gefördert werden zeitlich befristete Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sind.
Einzelne Programme wie „ehrenWERT.“ ermöglichen in besonderen Fällen auch eine Förderung von bis zu 100 % der Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen von Ehrenamtlichen.
Ihr könnt in der Regel bis zu 50 % der Ausgaben eines Projekts beantragen, sofern der Antragsteller eine gemeinnützige Institution ist und das Projekt im Fördergebiet realisiert wird.
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt - Mikroförderprogramm
Das Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt kleine, ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen oder ländlichen Regionen mit Fördermitteln von bis zu 1.500 €. Gefördert werden Projekte, die den Aufbau und Erhalt ehrenamtlich getragener Strukturen ermöglichen, neue Engagierte gewinnen oder bestehende Engagements stärken.
Förderkonditionen:
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Förderhöhe: Bis zu 90 % der Gesamtausgaben, maximal 1.500 €.
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Eigenanteil: Mindestens 10 %; dieser kann auch durch ehrenamtliche Arbeitsstunden erbracht werden.
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Förderfähige Ausgaben: Sachausgaben (z. B. Materialien, Veranstaltungskosten), Honorarausgaben (z. B. externe Dienstleister), projektbezogene Ehrenamtspauschalen, kleine Präsente (max. 20 € pro Person), Reisekosten.
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Antragsfrist: Für Projekte im Jahr 2025 ist der Antrag bis spätestens 15. Oktober 2025 einzureichen.
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Projektbeginn: In der Regel acht Wochen nach Antragstellung.
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Projektabschluss: Bis zum 31. Dezember 2025.
JUGEND HILFT Fonds
Der JUGEND HILFT Fonds unterstützt Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren, die sich mit eigenen Ideen für andere Menschen, die Gesellschaft oder die Umwelt engagieren. Gefördert werden Projekte in den Bereichen soziales, politisches oder ökologisches Engagement, die überwiegend eigeninitiativ und ehrenamtlich durchgeführt werden.
Förderhöhe: Bis zu 2.500 € pro Projektjahr.
Förderzeitraum: Ganzjährig. Anträge werden mehrmals jährlich durch eine Jury geprüft.
Anträge können online über die Online-Plattform gestellt werden.